Qualifizierte Wertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV
Gemäß den Wertermittlungsverfahren Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises
Analyse der wirtschaftlichen Chancen und Risiken, Stärken und Schwächen der Cash-Flows und der Rendite
Standort- und Potentialanalyse
Analyse, Benchmark des lokalen Immobilienmarktes
Verkehrswertgutachten (Marktwert) zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes" (§ 198 BewG) zur Vorlage beim Finanzamt
Bewertung von Nießbrauch und Wohnungsrechten
Für den Fall, dass das Finanzamt im Rahmen des automatisierten Bewertungsverfahrens auf ein zu hohes Bewertungsergebnis kommt
Marktwerte zu zurückliegenden Stichtagen
Marktwerte zum heutigen Stichtag
Ermittlung des Zugewinnausgleichs
Analyse, Benchmark des lokalen Immobilienmarktes
Überführung von Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen
Bestimmung von Abschreibungsmodalitäten wie etwa der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
Aufteilung Grund & Gebäude
Analyse des Gebäudebestandes
Feststellung der aktuellen Vermögenswerte
Basis für Entscheidungsfindung / Strategie
Laufende Dokumentation der Objektwerte / Monitoring
Strategische Beratung für Bestandshalter
Beratung bei Immobilieninvestitionen
Entwicklungsgutachten
Markt-/ Standortanalysen
Gutachten für Amts- und Landgerichte
Ankauf / Verkauf / Bilanzierung von öffentlichen Liegenschaften
Bewertung von Konversionsflächen
Enteignung / Sanierung
Begutachtung des Mietwerts
Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietpreisanpassungen
Gutachterliche Stellungnahme zu Sachverhalten oder zur Beurteilung von Fremdgutachten
Prüferische Durchsichten
Private Kunden
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betreuer
Unternehmen, Investoren
Family Offices
Grundstücksgesellschaften
Projektentwickler
Amts- und Landgerichte
Öffentliche Auftraggeber
Grundbuchauszug
Lageplan
Auszug Baulastenverzeichnis
Bauzeichnungen, Baugenehmigungen
Mietverträge
Flächenberechnungen
Auskünfte zu Erschliessungsbeiträgen, Denkmalschutz, Altlasten
Das Honorar für die Wertermittlung ist grundsätzlich frei vereinbar. Es orientiert sich an branchenüblichen Honorarrichtlinien, dem Aufwand, der Komplexität und des Haftungsrisikos der Bewertung. Gerne lassen wir Ihnen ein Angebot zukommen.
Die Erstellung von Schiedsgutachten sowie weitere Beratungsleistungen werden in der Regel nach Zeitaufwand verrechnet.